Beerdigung
Ein Mensch ist gestorben und hinterlässt eine Lücke, die niemand Anderes füllen kann. Es braucht Zeit, sich daran zu gewöhnen und es braucht andere Menschen, mit denen man zusammen traurig sein kann. Es braucht eine Bestattung, ein Ritual, in dem wir uns verabschieden können und in dem wir unsere Toten nun Gott anvertrauen. Wir haben Informationen bereitgestellt, die helfen können, die Zeit der Trauer zu bestehen.
Bedeutung:
Der Tod nimmt die Menschen, die wir lieben, oft zu früh von uns. Nach christlichem Glauben schenkt Gott das Leben und behält es zugleich in seiner Hand. Eines Tages beendet der Tod jeden irdischen Lebensweg. Hier erfahren Sie, wie Sie mit einer kirchlichen Trauerfeier Abschied nehmen können. Die Bestattung ist die gottesdienstliche Gestaltung des Abschieds von Verstorbenen. Im Rahmen der Trauerfeier soll das Andenken der Verstorbenen gewürdigt werden. Sie will die Angehörigen und Freunde tröstlich begleiten. Besondere Wünsche für die Gestaltung können dabei in der Regel berücksichtigt werden.
Unterlagen:
Die Sterbeurkunde wird i.d.R. vom Bestatter an die Kirchengemeinde weitergegeben.
Aussegnung:
Traditionell wurde von dem Verstorbenen in dem Haus, in dem er gelebt hat, Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung im Wohnhaus noch immer. Auch in Krankenhäusern und im Hospiz sind Aussegnungen möglich. Dabei handelt es sich um ein kurzes Abschiedsritual im kleinen Kreis der Familie und /oder Freunde und Nachbarn. Der Verstorbene soll nicht ohne Gebet und Segen aus dem häuslichen Umfeld gebracht werden. Kurz nach dem Ableben (bis 2 Tage später) ist eine Aussegnung im Sterbehaus, Krankenhaus oder im Abschiedsraum auf dem Friedhof möglich, wenn Sie das wünschen. Dazu setzen Sie sich bitte mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer in Verbindung.
Anmeldung:
Bitte verabreden Sie ein Trauergespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer. Dabei werden Termin, Ablauf, Bibelwort, Liedwünsche, Beteiligung von Angehörigen und/oder anderen Personen und alle Ihre sonstigen Fragen besprochen.
Im Zuge der Vakanz und Nichtbesetzung unserer Pfarrstelle ist Frau Pfarrerin Sonja Weyermüller für Beerdigungen unserer Kirchengemeinde zuständig. Sie erreichen Frau Pfarrerin Weyermüller via E-Mail (sonja.weyermueller@ekkw.de) oder telefonisch (06053 / 7077844).
Fürbitte im Gottesdienst:
Am Sonntag nach der Beisetzung (oder auf Wunsch zu einem anderen Termin) wird im Gottesdienst der Gemeinde an die Verstorbenen erinnert und für sie gebetet. Es ist guter Brauch, dass die Angehörigen des Verstorbenen am Gottesdienst teilnehmen; Sie sind hierzu herzlich eingeladen. Am Ewigkeitssonntag (Sonntag vor dem 1. Advent) feiern wir einen Gedenkgottesdienst für alle Verstorbenen des Jahres und verlesen ihre Namen, ihr Geburts- und Sterbedatum sowie das Bibelwort und zünden eine Kerze für jeden Verstorbenen an.
Häufig gestellte Fragen:
Frage: Bei uns ist jemand verstorben. Was soll ich jetzt tun?
Antwort: Bei einem Todesfall ist der Arzt erster Ansprechpartner, um den Totenschein auszustellen. Das ist gesetzlich festgelegt. Es empfiehlt sich, dann Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl aufzunehmen. Dieses kümmert sich in Abstimmung mit Ihnen um alles, was nun auf Sie zukommt. Sie können gerne selbst Ihre Pfarrerin anrufen – sie freut sich darüber. Aber auch das kann Ihnen bei Bedarf der Bestatter abnehmen.
Frage: Welche Bestattungsarten gibt es?
Antwort: Sehr häufig sind heute Urnenbestattungen, dazu wird der Verstorbene in einem Krematorium eingeäschert (verbrannt). Oft ist dies verbunden mit dem Wunsch, die Angehörigen von aufwendiger Grabpflege zu entlasten. Die Urne kann dann in einem Urnengrab, in einer Urnengrabstätte, in einer Urnenwand, auf See oder einem Kolumbarium beigesetzt werden. Doch auch die Erdbestattungen des Verstorbenen in einem Sarg wird ab und zu noch praktiziert. Anonyme Bestattungen werden leider auch immer wieder gewünscht, jedoch von uns aus theologischen Gründen abgelehnt.
Je nach Friedhof in den einzelnen Ortsteilen haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten: Klassische Urnen- und Erdbestattungen, als Urne bei einem gepflanzten Baum oder anonym in einem abgegrenzten Gebiet.
Frage: Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?
Antwort: Oft haben Menschen vor ihrem Tod mit ihren Angehörigen, Freunden oder ihrer Pfarrerin über ihre Wünsche für die Bestattung gesprochen. Manchmal ist die Bestattungsform auch im Testament festgelegt. Ist das nicht der Fall, entscheiden die nächsten Verwandten. Bei Sozialbestattungen entscheidet die Institution, die die Bestattung finanziert.
Frage: Welche kirchliche Trauerbegleitung kann ich erwarten?
Antwort: Stirbt ein Gemeindemitglied, dann wird es evangelisch bestattet. Die Trauerfeiern finden in der Regel in Bieber in der Laurentiuskirche oder in den Trauerhallen der Friedhöfe in den einzelnen Ortsteilen statt. Möglich sind Erdbestattungen oder Trauerfeiern mit Urnenbeisetzung. Im Sterbefall kommen die Pfarrerinnen und Pfarrer gerne zur Aussegnung zu Ihnen nach Hause, um gemeinsam zu beten und Abschied zu nehmen. Wichtig ist dabei, mit den Pfarrerinnen und Pfarrern einen Termin für die Bestattung zu vereinbaren. Das können Sie selber tun, allerdings übernimmt diese Aufgabe mittlerweile der Bestatter. Danach besucht die Pfarrerin/der Pfarrer Sie, um Sie in Ihrer Trauer zu begleiten und um die Bestattung gemeinsam mit Ihnen vorzubereiten.
Im Sonntagsgottesdienst, der direkt auf die Bestattung folgt, beten wir für die Verstorbenen und für die Angehörigen. Dazu sind Sie herzlich in unsere Kirche eingeladen! Im Gottesdienst am Ewigkeitssonntag, dem letzten Sonntag vor dem Ersten Advent, laden wir die Angehörigen all der Menschen ein, die im vergangenen Kirchenjahr in unserer Gemeinde verstorben sind. Wir nennen ihre Namen und entzünden jeweils eine Kerze. Auf diese Weise wollen wir einen Raum bieten, in dem Sie Ihre Trauer zeigen können.
Frage: Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?
Antwort: In der Regel ist das nicht möglich, da die Menschen sich bewusst von der kirchlichen Gemeinschaft getrennt haben. Ausnahmen von dieser Regel sind aber immer möglich, beispielsweise wenn jemand vor seinem Tod einen Kircheneintritt geplant hatte und nicht mehr dazu kam oder der Kirchenvorstand und/oder die Pfarrerin/der Pfarrer der Auffassung ist, dass der Verstorbene eine enge Verbindung zur Kirche und der Gemeinde vor Ort hatte. Grundsätzlich liegen Ausnahmen im seelsorgerlichen Ermessen der zuständigen Pfarrerin/des Pfarrers! Angehörige, die Trost suchen, können sich jedoch immer an ihre zuständige Pfarrerin oder Pfarrer wenden. Selbstverständlich können auch Personen, die sich das Leben genommen haben, kirchlich bestattet werden.
Frage: Gibt es eine ökumenische Bestattung?
Antwort: Eine Bestattung erfolgt in der eigenen Konfession. In Ausnahmefällen kann jedoch ein Amtsträger einer anderen Konfession an der Trauerfeier mitwirken oder diese in seltenen Fällen sogar übernehmen. Dies muss mit dem zuständigen Pfarrer oder der zuständigen Pfarrerin abgesprochen sein.
Frage: Was kostet eine Beerdigung?
Antwort: Neben den Kosten für Sarg, Grab, Kränze und weiteren Leistungen eines Bestatters fallen außerdem Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle und den Organisten an. Findet die Trauerfeier in einer unserer Kirchen statt, berechnen wir eine Nutzungsgebühr und ein Honorar für die Küsterin.
Frage: Muss bei einer Trauerfeier gesungen werden? Wie sieht der Ablauf eines Trauergottesdienstes aus?
Antwort: Die Trauerfeier ist quasi ein kleiner Gottesdienst und wird nach der in Kurhessen-Waldeck üblichen Agende abgehalten. Dort ist der Gemeindegesang explizit vorgesehen. Pfarrerinnen und Pfarrer machen die Erfahrung, dass Gesang hilfreich ist und Trauernde in Ihrem Schmerz Trost spendet. Natürlich können neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke gespielt werden. Musik gibt Raum für Gedanken und Momente des Innehaltens. Auf der Internetseite www.trauernetz.de der evangelischen Kirche finden trauernde Menschen tröstende Texte und die Möglichkeit, Gedenkseiten für Verstorbene zu erstellen. Der konkrete Ablauf sowie die Inhalte des Gottesdienstes werden im Trauergespräch mit der Pfarrerin/dem Pfarrer besprochen.