Kircheneintritt
Sie würden gerne in die evangelische Kirche eintreten? Sie möchten Teil der Evangelischen Kirchengemeinde Biebergemünd sein?
Das freut uns sehr! Sicher werden noch einige Fragen in Ihrem Kopf herumschwirren, die Sie gerne beantwortet hätten, bevor Sie sich zu diesem wichtigen Schritt entschließen.
Zehn gute Gründe für die evangelische Kirche:
- In Seelsorge und Beratung der Kirche wird der ganze Mensch ernst genommen und angenommen.
- Die Kirche bewahrt die Zusage Gottes, uns Menschen zu lieben.
- In der Kirche wird die menschliche Sehnsucht nach Segen gehört und beantwortet.
- In der Kirche treten Menschen mit Gebeten und Gottesdiensten für andere ein. Sie tun das auch stellvertretend für die Gesellschaft: Für Kranke, Alte, Einsame und Menschen verschiedener Weltbilder.
- Die Kirche begleitet Menschen von der Geburt bis zum Tod.
- Die Kirche ist ein Ort der Ruhe und Besinnung. Unsere Gesellschaft ist gut beraten, wenn sie solche Orte pflegt.
- Die kirchlichen Sonn- und Feiertage mit ihren Themen, ihrer Musik und ihrer Atmosphäre prägen das Jahr. Die Kirche setzt sich dafür ein, diese Tage zu erhalten.
- In Krankenhäusern und anderen sozialen Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen der Kirche schaffen viele haupt- und ehrenamtlich Engagierte ein besonderes menschliches Klima, das durch die von Christus zugesprochene Liebe geprägt ist.
- Wer die Kirche unterstützt, übt Solidarität mit den Schwachen und Benachteiligten.
- Kirchliche Musik und Kunst sind bis heute prägende Kräfte unserer Kultur.
Ich möchte wieder in die evangelische Kirche eintreten!
Sie waren schon Mitglied der evangelischen Kirche und möchten nun – nach einer Zeit des Abstands oder aufgrund neuer Erfahrungen – wieder eintreten und Teil unserer Kirchengemeinde in Biebergemünd werden? Zwei Wege stehen Ihnen dazu offen.
Der erste Weg ist der Kontakt zum Gemeindebüro oder des Geschäftsführers unserer Gemeinde, Pfarrer Justus Mahn. Unter der Rubrik „Kontakt“ haben Sie die Möglichkeit, unkompliziert Kontakt im Gemeindebüro aufzunehmen. Sie können sich auch via E-Mail (pfarramt.bieber@ekkw.de oder susanne.schoeppner@ekkw.de) oder telefonisch (06050 / 1233) im Pfarrbüro bei unserer Gemeindesekretärin Frau Susanne Schöppner melden. Hier können Sie ein Gespräch vereinbaren und sich über das weitere Vorgehen informieren. Dies gilt übrigens auch, wenn Sie noch nie Mitglied einer christlichen Kirche waren.
Vielleicht gibt es für Sie aber Gründe, einen anderen Gesprächspartner für Ihren Wiedereintritt in die Kirche zu suchen. Darum gibt es einen zweiten Weg: Sie haben die Möglichkeit, mit einer Kircheneintrittsstelle der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck Kontakt aufzunehmen. Die Kircheneintrittsstellen werden von Pfarrerinnen und Pfarrern geleitet. Nach einem Gespräch wird in der Regel eine Aufnahme stattfinden.
Neu in die evangelische Kirche eintreten:
Sie haben bislang keiner Konfession angehört und möchten nun Mitglied in der evangelischen Kirche und unserer Kirchengemeinde vor Ort werden? Sie können Teil unserer Gemeinschaft werden, indem Sie sich taufen lassen. Bevor Sie getauft werden, ist eine Einführung in den christlichen Glauben wünschenswert. Über die Einzelheiten kann Sie eine Pfarrerin bzw. ein Pfarrer informieren. Die Taufe selbst wird in einem Gottesdienst gefeiert. Sie berechtigt unter anderem zur Teilnahme am Abendmahl, zur Übernahme des Patenamtes und des aktiven sowie passiven Wahlrechts bei Kirchenvorstandswahlen.
In die evangelische Kirche übertreten:
Vielleicht gibt es Erfahrungen und Entwicklungen in Ihrem (Glaubens-)Leben, die Ihnen nahelegen, Ihre bisherige Konfession zu wechseln. Dazu müssen Sie zunächst aus Ihrer Kirche austreten und anschließend in die evangelische Kirche eintreten. Ein nahtloser „Übertritt“ von einer Kirche in eine andere ist nicht möglich. Wenn Sie getauft sind, bringen Sie bitte nach Möglichkeit eine Taufbescheinigung aus dem Stammbuch der Eltern mit. Ansonsten geben Sie das ungefähre Taufdatum sowie den Ort Ihrer Taufe an. Liegt Ihnen die Austrittsbescheinigung vor, bringen Sie diese ebenfalls mit. Ansonsten geben Sie bitte aus der Erinnerung an, wann und wo Sie ausgetreten sind.